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   BGH, 16.02.1982 - KVR 1/81   

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https://dejure.org/1982,1967
BGH, 16.02.1982 - KVR 1/81 (https://dejure.org/1982,1967)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - KVR 1/81 (https://dejure.org/1982,1967)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - KVR 1/81 (https://dejure.org/1982,1967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kartellrecht - Fusionskontrolle - Anzeigenblätter - Zeitungen - Begriffsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 728
  • GRUR 1982, 439
  • afp 1982, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1979 - KVR 2/79

    Bergedorfer Buchdruckerei (Springer)/Elbe-Wochenblatt

    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - KVR 1/81
    Dieser ist nämlich nicht auf die Regelung des "publizistischen Wettbewerbs" gerichtet, sondern will die Regeln der Zusammenschlußkontrolle den besonderen Strukturmerkmalen der Pressemärkte anpassen und bereits von der dort gebotenen niedrigeren Eingriffsschwelle ab die den wirtschaftlichen Wettbewerb gefährdende und den wirtschaftlichen Mißbrauch ermöglichende Konzentration verhindern (vgl. BGHZ 76, 55, 65 "E.Wochenblatt").
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - KVR 1/81
    Auf diesen Gesichtspunkt, auf den bei der Frage, ob das Gratisverteilen von Anzeigenblättern gegen § 1 UWG verstößt, abzustellen ist (vgl. BGHZ 51, 236 = GRUR 1969, 287 "Stuttgarter Wochenblatt I" und BGH GRUR 1977, 668 "WAZ-Anzeiger"), kommt es im Rahmen der Fusionskontrolle nicht an.
  • BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75

    WAZ-Anzeiger

    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - KVR 1/81
    Auf diesen Gesichtspunkt, auf den bei der Frage, ob das Gratisverteilen von Anzeigenblättern gegen § 1 UWG verstößt, abzustellen ist (vgl. BGHZ 51, 236 = GRUR 1969, 287 "Stuttgarter Wochenblatt I" und BGH GRUR 1977, 668 "WAZ-Anzeiger"), kommt es im Rahmen der Fusionskontrolle nicht an.
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 58/07

    Gratiszeitung Hallo

    Dazu sind Feststellungen vor allem zur Abgrenzung der bei der Herausgabe von Tageszeitungen wie von Anzeigenblättern betroffenen Anzeigenmärkte erforderlich (BGHZ 96, 337, 342 - Abwehrblatt II; BGHZ 102, 180, 191 f. - Singener Wochenblatt; BGH, Beschl. v. 18.12.1979 - KVR 2/79, GRUR 1980, 734, 738 f. - insoweit nicht in BGHZ 76, 55 - Elbe-Wochenblatt I; Beschl. v. 16.2.1982 - KVR 1/81, WuW/E 1905, 1907 - Münchner Anzeigenblätter; Beschl. v. 26.5.1987 - KVR 3/86, WuW/E 2425 - Niederrheinische Anzeigenblätter).
  • BGH, 10.11.1987 - KVR 7/86

    "Singener Wochenblatt"; Rechtsstellung des Erwerbers bei einem Zusammenschluß;

    Die Rechtsbeschwerde verkennt nicht, daß nach ständiger Rechtsprechung Anzeigenblätter mit einem nicht ganz nebensächlichen redaktionellen Teil als Zeitungen im Sinne der genannten Bestimmungen anzusehen sind (BGH, Beschl. v. 16. Februar 1982 - KVR 1/81, GRUR 1982, 439 f = WuW/E 1905, 1906 - Münchner Anzeigenblätter; Beschl. v. 28. September 1982 - KVR 8/81, GRUR 1983, 38, 39 = WuW/E 1954, 1955 - az Anzeigenblatt; vgl. ferner BGHZ 76, 55, 74 f - Elbe-Wochenblatt I; BVerfG, Beschl. v. 29. August 1983, WuW/E VG 307, 308 - Münchner Anzeigenblätter).

    Die Frage, ob für Tageszeitungen und Anzeigenblätter ein gemeinsamer Anzeigenmarkt besteht, läßt sich nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls - insbesondere nach der Bedeutung beider Werbeträger für Anzeigen von regionalem, lokalem und auch nur sublokalem (stadtteilbezogenem) Interesse - beurteilen (BGHZ 96, 337, 342 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II, zu § 22 GWB; BGH, Beschl. v. 16. Februar 1982 - KVR 1/81, GRUR 1982, 439, 440 = WuW/E 1905, 1907 - Münchner Anzeigenblätter; Beschl. v. 18. Dezember 1979 - KVR 2/79, GRUR 1980, 734, 738 f, insoweit nicht in BGHZ 76, 55 - Elbe-Wochenblatt I; Beschl. v. 26. Mai 1987 - KVR 3/86 - Niederrheinische Anzeigenblätter).

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Die Frage der funktionellen Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und Tageszeitungen im Blick auf den Anzeigenmarkt läßt sich nicht allgemeingültig, sondern nur nach Maßgabe der Gesamtumstände des Einzelfalles beurteilen, insbesondere nach der Bedeutung beider Werbeträger für Anzeigen von regionalem, lokalem oder auch nur sublokalem (stadtteilbezogenem) Interesse (vgl. BGH GRUR 1982, 439, 440 = WuW/E 1905, 1907 - Münchner Anzeigenblätter: zur stadtteilbezogenen Werbung durch Anzeigenblätter; BGH GRUR 1980, 734, 738 - Elbe-Wochenblatt: zur stadtteilübergreifenden Werbung durch Anzeigenblätter; insoweit nicht in BGHZ 76, 55).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Kart 1/01

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde einer Beigeladenen gegen einen Beschluss des

    Gegenüber der Bemerkung der Beigeladenen (auf S. 20 der Beschwerdebegründung), es sei bislang nicht Gegenstand gerichtlicher Prüfung gewesen, ob die Direktverteilung von Werbematerial dem Anzeigenmarkt zuzurechnen sei, sei vorsorglich auf folgende Gerichtsentscheidungen hingewiesen: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 16.2.1982 (KVR 1/81 - "Münchner Anzeigenblätter", WuW/E BGH 1905, 1906 f.) die im dortigen Fall vom Kammergericht vorgenommene Abgrenzung des sachlich relevanten Markts auf die "stadtteilbezogene Anzeigenwerbung mit möglichst vollständiger Haushaltsabdeckung" ausdrücklich gebilligt, obwohl es die Direktverteilung von Werbematerial durch Dienstleister selbstverständlich immer schon gegeben hat.
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